Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Schuler GmbH, Röthensteig 7, 90408
Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Schuler, Gerd Schuler
und Olaf Neumann über Bewirtungs- und Ausstattungsleistungen, sowie für die
Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten aus
schließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Per
sonen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbezie
hungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Anfrage / Angebote
1. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten.
2. Wir erstellen unsere Angebote stets auf Basis der Angaben des Auftraggebers.
Sollten die Angaben des Kunden oder uns überlassene Unterlagen unrichtig oder
unvollständig sein, so haften wir für die sich daraus ergebenden Probleme oder
Mehrkosten nur dann, wenn wir die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit vorsätzlich
oder grob fahrlässig nicht bemerkt haben.
3. Für die erforderlichen Meldungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen,
Sondernutzungserlaubnissen, Konzessionen etc. sowie ggf. für die Abwicklung
von Zollformalitäten ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich.Die
Abwicklung derartiger Formalitäten wird von unseren Angeboten nur dann umfasst,
wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
4. GEMA-Gebühren sind in unseren Angeboten nicht enthalten. Derartige Kosten und
Gebühren hat immer der Kunde zu tragen.
5. Alle Angebote, Preislisten, Planungen, Konzepte, Entwürfe etc. sind und bleiben unser
Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne unsere ausdrückliche
Genehmigung abzuändern, zu verwerten, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
§3 Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung einer Ware und/oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen.
2. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Ein Veranstaltungs- und/oder Bewirtungsvertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Annahmeerklärung zu Stande.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorlie
genden AGB per E-Mail zugesandt.
§4 Leistungsumfang / -inhalt
1. Für die von uns geschuldeten Leistungen sind ausschließlich die im Veranstaltungsvertrag
angegebenen Veranstaltungs-, Bewirtungs- und ggf. Zusatzleistungen
sowie die Anzahl der Gäste maßgeblich.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Schuler GmbH die genaue Anzahl der
Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens
sieben Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben
gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend
berücksichtigt.
3. Bei Abweichungen der Gäste-/Teilnehmerzahl um mehr als 10% zur ersten
Auftragsbestätigung ist die Schuler GmbH berechtigt, pro Person, der über der
10%-tigen Abweichung liegenden Personenanzahl eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 30% vom pro-Personen-Preis der Gesamtrechnung zu berechnen. Im
Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache
und Bestätigung durch die Schuler GmbH möglich.
5. Die Leistungserbringung im Rahmen des Vertrages erfolgt unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Wir erbringen unsere Leistungen so, wie es vertraglich vereinbart wurde. Wir sind
jedoch berechtigt, im Einzelfall Zutaten, Speisen, Getränke, Geschirr, Besteck,
Gläser, Dekorationen, Zubehörartikel o. ä. auch ohne vorherige Rücksprache mit
dem Kunden gegen gleichwertige Komponenten auszutauschen, wenn die vereinbarten
Lieferungen und/oder Leistungen ohne unser Verschulden nicht zu be
schaffen sind und der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch weder verändert
noch in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.
7. Wir behalten uns vor, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen - ggf.
auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden – Dritte einzuschalten.
§5 Leistungsvergütung
1. Der angebotene Verkaufspreis ist für den Verkäufer bindend. Die ausgewiesenen Preise sind, soweit nicht anders bezeichnet, Nettopreise ohne gesetzliche Steuern und Abgaben in
der Währung „Euro“.
2. Unsere Preise beziehen sich stets auf die vereinbarten Gästezahlen, Mengen und
Termine.
3. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme
und Veranstaltungsbeginn behält sich die Schuler GmbH das Recht vor,
eine Preisänderung vorzunehmen, sofern sich die der Kalkulation des vereinbarten
Preises zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen.
4. Wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, der Beginn unserer
Leistungserbringung verzögert, verlängert sich die vorgesehene Dauer oder wird
die Durchführung erschwert oder verändert, so sind wir berechtigt, den hierdurch
entstehenden Mehraufwand auf Basis unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Preise und Verrechnungssätze gesondert in Rechnung zu stellen.
Dies gilt insbesondere für Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des
Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen
sowie durch nicht termin- oder nicht fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers
oder sonstiger Dritter bedingt sind, soweit diese nicht unsere
Erfüllungsgehilfen sind.
5. Zustellungen sind ab einem Warenwert von 150,- EUR möglich. Im Stadtgebiet
von Nürnberg erheben wir eine Zustellgebühr von min. 30,- EUR pro Anfahrt.
Wurde keine anderslautende Vereinbarung über Transportkosten zwischen Auftragnehmer
und Auftraggeber vereinbart, beträgt außerhalb des Stadtgebiets
Nürnberg die Zustellung mit einem beliebigem Lieferfahrzeug 1,- EUR pro gefahrenen
Kilometer. Verpackungs- und Entsorgungskosten werden nach Aufwand in
Rechnung gestellt.
§6 Zahlungsbedingungen
1. Nach Vertragsabschluss erlauben wir uns nachfolgende Beträge als Anzahlung in Rechnung zu stellen: a. Bei reinen Catering-Aufträgen werden 30% der Gesamtkosten bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. b. Bei Aufträgen inklusive Buchung einer Location der Schuler Gruppe oder einer Ihrer Kooperationspartner werden je nach Objekt 2.000 - 3.000 EUR brutto bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt, sofern keine anderen Einzelabsprachen vereinbart werden. Bei Nichtzahlung der Anzahlung behält sich die Schuler GmbH vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht des Gesamtauftrags entbunden.
2. Unsere Vergütung wird fällig, sobald die vertraglich vereinbarten Leistungen
von uns vollständig erbracht wurden. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind
ohne jeden Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
a. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über
dem Basiszinssatz zu verzinsen.
b. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten
wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Abzüge (Skonto etc.) dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
4. Der Gesamtrechnungsbetrag ist durch Überweisung auf eines unserer
Bankkonten zu begleichen.
5. Bei allen Aufträgen behält sich die Schuler GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§7 Rücktrittsbedingungen
1. Bei Rücktritt des Veranstalters, ab Vertragsschluss, ist die Schuler GmbH berechtigt
folgendes in Rechnung zu stellen:
bis zu 6 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum:
die Anzahlung laut §6 (1) AGB in voller Höhe;
Ergänzung bei Buchung einer Location über die Schuler GmbH: findet eine
Weitervermietung der gebuchten Location am vertraglich vereinbarten Leistungsdatum
statt, fällt statt der Anzahlung lediglich eine Aufwandspauschale
von 500,- EUR (brutto) an.
bis 1 Monat vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum:
60% der letztgültigen Bruttoangebotssumme;
unter einem Monat vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum:
90% der letztgültigen Bruttoangebotssumme;
Entscheidend für die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Eingangsdatum
der schriftlichen Auftragsstornierung.
2. War für die Speisenbewirtung noch kein Preis vereinbart, wird die preiswerteste
Speisenbewirtung des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
3. Im Falle einer teilweisen Reduzierung der vereinbarten Leistung oder Umbuchung
durch den Auftraggeber gelten die oben genannten Bestimmungen entsprechend,
sofern nicht das Recht zur Reduzierung zu anderen Bedingungen eingeräumt worden
ist. Die Reduzierung des Umfangs einzelner Leistungen ist nicht ohne gesonderte
Vereinbarung möglich.
4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§8 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer
über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§9 Gewährleistung
1. Die Ware ist bei Ankunft unverzüglich auf eventuelle Mängel zu untersuchen.
Mängel sind der Schuler GmbH unverzüglich anzuzeigen. Sollte eine solche Beanstandung nicht stattfinden, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten
hinsichtlich offenkundiger Mängel ausgeschlossen.
2. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht
möglich.
3. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Entdeckung
mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden sowie eigens mitgebrachte Speisen übernimmt die Schuler GmbH keine Haftung.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängelrügen, die aus der Erfüllung des
Cateringvertrages resultieren, unverzüglich und noch während der Veranstaltung
dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den
Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
5. Wir weisen jedoch darauf hin, dass unsere Präsentationen, Produktbeschreibungen,
Muster etc. keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieerklärungen
darstellen oder beinhalten Zumutbare Abweichungen bei Aussehen, Form, Konsistenz,
Geschmack oder sonstiger Beschaffenheit unserer Sachen und Produkte,
insbesondere der Lebensmittel, stellen keine Mängel dar und begründen keine
Gewährleistungsansprüche. Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung
oder durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unserer Sachen und Produkte
entstehen, begründen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
6. Gewährleistungsansprüche richten sich zunächst nur auf die Nacherfüllung. Erst
wenn die Schuler GmbH eine solche ablehnt oder zwei Versuche der Nacherfüllung
fehlgeschlagen sind, können weitergehende Ansprüche des Kunden ent
stehen. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
§10 Haftung der Schuler GmbH
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf
den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kun
den aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar
ist.
§11 Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für jede von ihm zu vertretenden Verlust und für jede von ihm
zu vertretende Beschädigung oder Zerstörung unseres Eigentums, gleichgültig,
ob der Verlust oder die Beschädigung oder Zerstörung von ihm selbst oder von
Dritten verursacht worden ist. Er ist verpflichtet, uns jeden Verlust und jede Beschädigung
oder Zerstörung von Gegenständen unverzüglich, spätestens jedoch
bei der Rückgabe anzuzeigen.
2. Der Kunde, haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
3. Wir behalten uns vor bei übermäßigen Verunreinigungen auch in Außenbereichen
eine Sonderreinigungsgebühr zu berechnen. Jegliche Streuartikel (Konfetti oder
vergleichbares Material, Reis, Blütenblätter etc.) sind grundsätzlich nicht erlaubt.
4. Vom Kunden mitgeführte/eingebrachte Ausstellungs-, Dekorations- oder
sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in
den Veranstaltungsräumen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen
sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der
Schuler GmbH abzustimmen. Die Schuler GmbH übernimmt für Verlust, Unter
gang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sie ist dem Kunden ausschließlich
dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihr oder ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines
Schadens nachgewiesen werden können.
5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu
Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes
führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und
Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor
diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten
des Kunden oder vom Kunden angemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten
allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung
der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum
und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.a.). Bei besonders empfindlichem
Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser
Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
§12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Aufträge gelten sowohl mit, als auch ohne Unterschrift (bei Übermittlung der
Willenserklärung per Email) als verbindlich. Mit der Unterschrift oder der schriftlichen
Willenserklärung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als
Vertragsbestandteil anerkannt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.